Heimann
Stadt Köln und Leverkusen
prüfen
Die unerfreuliche Klärung der Frage, ob eine wohlhabende
Unternehmerfamilie, die gar keine Miete zahlt und die SSM
trotz vertraglicher Regelung nicht verbindlich unterstützt,
Bedürftigen den Wohnraum blockieren darf, war bis jetzt
eine gerichtliche Sache zwischen der SSM und der Familie
Heimann.
Jetzt prüft die Stadt Köln, ob die Familie Heimann mit
ihrem Wohnen auf dem SSM-Gelände nicht den Tatbestand der
unberechtigten Subventionierung erfüllt. Die Stadt hat der
SSM das Gelände zur einer herabgesetzten Miete überlassen.
An eine Subventionierung von Familien, die ein hohes
Einkommen haben, hat sie dabei nicht gedacht. Wie wird die
Stadt Köln das Wohnen der Familie Heimann ohne Mietzahlung
und ohne Unterstützungsleistung bewerten? Das Ergebnis
werden wir mitteilen.
Auch die Stadt Leverkusen bleibt nicht untätig. Sie prüft,
ob das Wohnhaus Opladener Str. 58 in Leverkusen, das der
REHA-Training GmbH gehört, wo Miteigentümer Frank Heimann
ist, nicht zu Unrecht in Praxisräume umgewandelt worden
ist. Leverkusen zählt nämlich zu den Städten, wo die
Wohnraumzweckentfremdungsverordnung gilt. Somit ist es
verboten, Wohnraum zu vernichten oder über längere Zeit
leer stehen zu lassen. Damit soll das Mieterinteresse nach
ausreichendem Wohnraum geschützt werden. Ob Frank Heimann
sich wenigstens in Leverkusen an die sozialen Regeln
gehalten hat, ist leider durchaus unklar. Auch hier werden
wir über das Ergebnis berichten.
Umsonst wohnen in städtischem Wohnraum, ohne mit Recht und
Gerechtigkeit zusammenzustoßen, dürfte auch für Frank
Heimann schwierig sein. Wielange er sich dieser Einsicht
wird verschließen können, wird sich zeigen.
12. März
Räumungsklage gegen
Heimann
Im Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, Raum 117 wird
die Klage der SSM am Mittwoch, den 12.3. um 13 Uhr weiter
behandelt. Zeugen werden befragt zu den
Vertragsverhandlungen der SSM und der Stadt Köln für den
Mietvertrag, der 1993 abgeschlossen wurde. Die Verhandlung
ist öffentlich.